HALLENORDNUNG.

Hallen-Nutzungsbedingungen in der Soccer Arena Bingen

Diese Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich in der Halle aufhalten. Mit Betreten der Halle erkennen Mieter, Mitspieler und Besucher diese Nutzungsbedingen an.

  1. Die Halle und sanitären Einrichtungen sind funktionsgerecht und so zu behandeln, dass Beschädigungen vermieden werden.

  2. Soccer Arena Bingen haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegenständen, sonstigen privaten Vermögen und eingebrachten Sachen. Das gleiche gilt für die im Außenbereich der Halle abgestellten Fahrzeuge.

  3. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern.

  4. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist untersagt.

  5. Das Anbringen von Plakaten, Auslegen von Flyern, usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung.

  6. Jeder Mieter, Spieler und Besucher der Halle hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  7. Das Rauchen ist in der gesamten Anlage (Halle, Sportsbar, Umkleide) verboten.

  8. Das Betreten der Fußballfelder und der Sporthalle erfolgt auf eigene Gefahr.

  9. Das Betreten der Fußballfelder mit Metallstollen ist nicht erlaubt. Für eventuelle Schäden durch die Benutzung haftet der Spieler/in selbst.

    Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Nutzungsbedingungen notwendig sein, kann Soccer Arena Bingen den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Halle oder des Fußballfeldes sowie ein weitergehendes Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.